Freistellung von der Überwachungspflicht auf radioaktive Stoffe
Freistellung von der Überwachungspflicht auf radioaktive Stoffe gem. § 14 a Abs. 4 Satz 1 der Trinkwasserverordnung
In den Jahren 2017 und 2018 wurde im Land Brandenburg und somit auch im Verbandsgebiet des ZOWA das Wasser hinsichtlich natürlicher vorkommender Radionuklide untersucht.Nach Auswertung der Überwachungsdaten aus den genannten Zeiträumen konnten keine radioaktiven Stoffe in Konzentrationen nachgewiesen werden, die eine Überschreitung der festgelegten Parameter gem. TrinkwV erwarten lassen.
Demnach besteht bis zum 31.12.2023 keine Untersuchungspflicht mehr für folgende Wasserversorgungsanlagen:
Schwedt, Gartz, Blumberg, Wendemark, Rosow, Schönow, Tantow, Görlsdorf, Landin, Schönermark, Steinhöfel, Polßen.
Nähere Erläuterung können dem Bescheid des Landkreises vom 21.11.2019 im Anschluss entnommen werden. Siehe Download am Ende der Seite.
Die Trinkwasserverordnung ist unter folgendem Link abrufbar:
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/BJNR095910001.html
Für weitere Fragen steht Ihnen die Technische Leiterin Frau Hirsch unter der Rufnummer 03332 2665-40 gerne zur Verfügung.
gez. Arnold gez. Hirsch
Verbandsvorsteher Technische Leiterin
Download:
Freistellung Überwachung radioaktive Stoffe